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   BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22   

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BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22 (https://dejure.org/2023,13684)
BayObLG, Entscheidung vom 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22 (https://dejure.org/2023,13684)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Januar 2023 - 203 StObWs 502/22 (https://dejure.org/2023,13684)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    StVollzG § 109; BayStVollzG Art. 13 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 1, 2
    Anforderungen an die Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen bei langjährig Inhaftierten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 681/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22
    Dabei greift das Gebot, die Lebenstüchtigkeit des Gefangenen zu erhalten und zu festigen, nicht erst dann ein, wenn er bereits Anzeichen einer haftbedingten Depravation aufweist (BVerfGK 19, 157 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 17).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, geboten sein, Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19; zu den Bedenken Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl. § 11 Rn. 11a).

    Der damit verbundene personelle Aufwand ist hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19).

    Ist danach die Ausführung zum Erhalt und zur Festigung der Lebenstüchtigkeit erforderlich, darf die Anstalt sie nicht allein wegen Personalknappheit verweigern (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19).

    Mit dieser Beurteilung befindet sich die Anstalt im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, der entgegen der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers kein Anspruch auf eine unbeschränkte Anzahl von Ausführungen zu entnehmen ist (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, juris; zu einer Staffelung vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2022 - III-1 Vollz (Ws) 549/21 -, juris unter Verweis auf die in Nordrhein-Westfalen geltenden Richtlinien für die Gewährung und Durchführung von Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit in der Fassung vom 10. Juli 2020).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22
    Bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen verpflichtet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den Staat, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (st. Rspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20; BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    Das Resozialisierungsinteresse richtet sich nicht nur darauf, vor schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen bewahrt zu werden, sondern auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (st. Rspr. vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 64, 261 ).

    Solchen Zielen dienen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnete Vollzugslockerungen und insbesondere auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20-, juris Rn. 22 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18; BVerfGE 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32).

    Das Interesse des Gefangenen, vor den schädlichen Folgen aus der langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden und seine Lebenstüchtigkeit im Falle der Entlassung aus der Haft zu behalten, hat ein umso höheres Gewicht, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bereits andauert (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ).

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22
    Solchen Zielen dienen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnete Vollzugslockerungen und insbesondere auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20-, juris Rn. 22 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18; BVerfGE 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, geboten sein, Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19; zu den Bedenken Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl. § 11 Rn. 11a).

    Der damit verbundene personelle Aufwand ist hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19).

    Selbst einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 36, und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, Rn. 41).

  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20

    Gewährung von begleiteten Ausgängen und Ausführungen im Strafvollzug

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22
    Bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen verpflichtet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den Staat, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (st. Rspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20; BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    Solchen Zielen dienen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnete Vollzugslockerungen und insbesondere auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20-, juris Rn. 22 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18; BVerfGE 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32).

    k) Die JVA hat schließlich im Rahmen einer Gesamtwürdigung die näheren Anhaltspunkte dargelegt, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren, so dass sie auch insoweit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 -, juris Rn. 24) nachgekommen ist.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22
    Bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen verpflichtet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den Staat, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (st. Rspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20; BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    Das Resozialisierungsinteresse richtet sich nicht nur darauf, vor schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen bewahrt zu werden, sondern auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (st. Rspr. vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 64, 261 ).

    Die Grundrechte setzen insofern auch Maßstäbe für die notwendige Beschaffenheit staatlicher Einrichtungen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.; Harrendorf/Ullenbruch in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 10.

  • OLG Hamm, 07.02.2022 - 1 Vollz (Ws) 549/21

    Ausführungen zum erhalt der Lebenstüchtigkeit; lebenslange Freiheitsstrafe;

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22
    Diese strengen Grundsätze gelten jedoch nur für die zum Erhalt und zur Festigung der Lebenstüchtigkeit gebotenen Ausführungen (im Erg. ebenfalls OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2022 - III-1 Vollz (Ws) 549/21 -, juris).

    Mit dieser Beurteilung befindet sich die Anstalt im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, der entgegen der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers kein Anspruch auf eine unbeschränkte Anzahl von Ausführungen zu entnehmen ist (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, juris; zu einer Staffelung vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2022 - III-1 Vollz (Ws) 549/21 -, juris unter Verweis auf die in Nordrhein-Westfalen geltenden Richtlinien für die Gewährung und Durchführung von Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit in der Fassung vom 10. Juli 2020).

    f) Ein Ausnahmefall, dass beim Gefangenen besondere Umstände vorliegen würden, die Veranlassung gäben, in seinem Fall die Anzahl der Ausführungen im Jahr 2021 auf drei zu erhöhen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2022 - III-1 Vollz (Ws) 549/21 -, juris Rn. 23; OLG Hamm, Beschluss vom 4. November 2020 - III-1 Vollz (Ws) 258/20 -, juris Rn. 13), ist im vorliegenden Fall weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22
    Die Grundrechte setzen insofern auch Maßstäbe für die notwendige Beschaffenheit staatlicher Einrichtungen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.; Harrendorf/Ullenbruch in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 10.

    Auch langjährig inhaftierte Strafgefangene können nämlich nicht die Aufwendung unbegrenzter personeller und sonstiger Ressourcen verlangen, um Beschränkungen ihrer grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (st. Rspr., vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09-, juris Rn. 18; Harrendorf/Ullenbruch a.a.O. Rn. 8).

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22
    Dabei greift das Gebot, die Lebenstüchtigkeit des Gefangenen zu erhalten und zu festigen, nicht erst dann ein, wenn er bereits Anzeichen einer haftbedingten Depravation aufweist (BVerfGK 19, 157 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 17).

    Auch langjährig inhaftierte Strafgefangene können nämlich nicht die Aufwendung unbegrenzter personeller und sonstiger Ressourcen verlangen, um Beschränkungen ihrer grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (st. Rspr., vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09-, juris Rn. 18; Harrendorf/Ullenbruch a.a.O. Rn. 8).

  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07

    Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22
    Die Grundrechte setzen insofern auch Maßstäbe für die notwendige Beschaffenheit staatlicher Einrichtungen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.; Harrendorf/Ullenbruch in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 10.

    Auch langjährig inhaftierte Strafgefangene können nämlich nicht die Aufwendung unbegrenzter personeller und sonstiger Ressourcen verlangen, um Beschränkungen ihrer grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (st. Rspr., vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09-, juris Rn. 18; Harrendorf/Ullenbruch a.a.O. Rn. 8).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22
    Der damit verbundene personelle Aufwand ist hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19).

    Selbst einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 36, und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, Rn. 41).

  • OLG Hamm, 04.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 258/20

    Lebenslange Freiheitsstrafe, Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit,

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • KG, 10.03.2017 - 5 Ws 51/17

    Strafvollzug in Berlin: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung

  • OLG Koblenz, 23.12.2019 - 2 Ws 770/19

    Vollzugslockerungen, längerer Strafvollzug, Entlassungsperspektive, Fluchtgefahr

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

  • OLG Hamm, 14.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 506/18

    Strafvollzug; Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit bei Strafgefangenen

  • OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 Vollz (Ws) 461/19

    Strafvollzug; Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit; lockerungsbezogene

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 1 Vollz (Ws) 28/14

    Gewährung von Vollzugslockerungen bei Anschlusssicherungsverwahrten

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

  • OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13

    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BayObLG, 03.11.2021 - 204 StObWs 436/21

    Begriff des "langjährig inhaftierten Gefangenen" bei der Gewährung von Ausführung

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

  • KG, 01.10.2019 - 5 Ws 168/19

    Haftraumrevision: Zulässiger Umfang und Modalitäten der Durchsuchung der

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18

    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig

  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 10.09.2008 - 2 BvR 719/08

    Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

  • KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Prüfung der Zulässigkeit des

  • BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23

    Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Begründung der Rechtsbeschwerde,

    Diese Angaben müssen so genau und vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Beschwerdebegründung ohne Rückgriff auf die Akten und sonstige Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 203 StObWs 502/22 -, juris Rn. 6 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz -, juris Rn. 16; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 118 Rn. 4).
  • BayObLG, 03.07.2023 - 203 StObWs 225/23

    Begründungsumfang der Ablehnung von Lockerungen im Vollzug durch Vollzugsbehörde

    Diese Angaben müssen so genau und vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Beschwerdebegründung ohne Rückgriff auf die Akten und sonstige Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 203 StObWs 502/22 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
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